Legalisatorin

Was macht eigentlich ein/e Legalisator/in?

Er/Sie ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge usw.) zuständig. Er/Sie führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch.

Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Marktgemeinde Fulpmes wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem/der LegalisatorIn persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem/der LegalisatorIn persönlich bekannten Personen bestätigt werden.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem/der LegalisatorIn zu leisten.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr zu entrichten.

  • Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.
  • Sprechzeiten mittwochs ab 17:00 Uhr


Zuständig


Foto Doris Tembler
Kontaktdaten von Doris Tembler
Legalisatorin
Doris Tembler
6166 Fulpmes
Tel: +43 660 15 48 330