Die Mitglieder des Überprüfungsausschusses müssen Mitglieder des Gemeinderats einer verbandsangehörigen Gemeinde sein. Ihre Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Der Überprüfungsausschuss hat die Gebarung des Gemeindeverbandes auf ihre Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.